Der Bau unserer neuen Lagerhalle ist im September 2006 abgeschlossen u. wir haben endlich wieder Platz für zusätzliche Kundenräder.

Ihre Räder werden nach dem Wechsel in unserer Räderwaschmaschine gewaschen u. dann in unserem Lager fachmännisch eingelagert.

Die Einlagerungsgebühr wird im Voraus für eine Saison entrichtet u. beinhaltet auch die Versicherung gegen Brand u. Diebstahl.



Nachfolgend unsere Einlagerungsbedingungen


Einlagerungsbedingungen


1. Der Verwahrungsvertrag wird abgeschlossen auf die Dauer von 6 (sechs) Monaten ab Datum
der Anlieferung der zu verwahrenden Artikel.

2. der Verwahrungspreis ist mit Anlieferung der zu verwahrenden Ware fällig und bar zu bezahlen.

3. Der Kunde hat das Recht, die bei uns verwahrte Ware jederzeit nach Voranmeldung bei uns
abzuholen; ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr besteht jedoch nicht. Mit dem
Abholen der Räder endet der Verwahrungsvertrag.

4. Werden die verwahrten Räder nach Ablauf von 6 Monaten nicht abgeholt, wird jetzt bereits
vereinbart, dass die Einlagerungsgebühren für die weitere Verwahrungszeit von sechs Monaten
fällig wird. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, vom Kunden die Rücknahme der
verwahrten Artikel zu verlangen.

5. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von 2 Jahren ab Anlieferungsdatum nicht abgeholt
oder zurückverlangt, erklärt der Kunde sich bereits jetzt mit der freihändigen Verwertung durch
unsere Firma einverstanden.

6. Die eingelagerte Ware ist zum Zeitwert bei Brand oder Diebstahl versichert.
Wir leisten Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird.
Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch Zufall oder höhere Gewalt haften wir nicht.

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